Einreise
Reisedokumente
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts). Der Personalausweis muss mindestens noch 3 Monate gültig sein.
Bei Individualreisen wird der Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Ein vorläufiger Reisepass ist ebenfalls ausreichend. Auch dieser muss aber mindestens sechs Monate gültig sein.
Der deutsche Kinderreisepass mit Lichtbild wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses jeweils mit Lichtbild empfohlen.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu vier Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.




